Die Denkmalpflege unterscheidet drei Hauptgruppen von Denkmaltypen: Bodendenkmäler, Baudenkmäler und bewegliche Denkmäler. Eselsbrücke: BBB (Boden, Bau, beweglich). Hinzu kommen die Ensembles, die im Bayerischen Denkmalschutzgesetz von 1973 in Art. 1 (3) so definiert sind:
„Zu den Baudenkmälern kann auch eine Mehrheit von baulichen Anlagen (Ensemble) gehören, und zwar auch dann, wenn keine oder nur einzelne dazugehörige bauliche Anlagen die Voraussetzungen des Abs. 1 erfüllen, das Orts-, Platz- oder Straßenbild aber insgesamt erhaltenswürdig ist.“
Bereits in ihrem Entwurf zu einer Altstadtschutzverordnung 1967 hatten die Altstadtfreunde ein Ensemble aus der Altstadt südlich der Donau, den beiden Wöhrden und Stadtamhof umrissen, das den bis ins 19. Jahrhundert gültigen mittelalterlichen Grenzen folgte, die durch die ehemaligen Stadtbefestigungen festgelegt waren. Zu dieser Zeit war der Begriff des Ensembles allerdings noch nicht gebräuchlich.
In einem Schreiben vom 3. September 1974 definierten die Altstadtfreunde das Ensemble „Altstadt mit Stadtamhof“ und schlugen dabei als Westgrenze die Hoppestraße vor. Dadurch wäre der Dörnbergpark Teil des Ensembles geworden.
1975 wurde das Ensemble ‚Altstadt Regensburg mit Stadtamhof‘ durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege offiziell ausgewiesen, das nun auch im Westen dem Verlauf der Stadtbefestigung bzw. dem Alleengürtel folgt.